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Was tun mit ungewollten Weihnachtsgeschenken?
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Was tun mit ungewollten Weihnachtsgeschenken?

  • Schon wieder eine langweilige DVD von Oma? Oder eine Smartwatch, die Sie bereits haben? Bernadette Winter weiß, wie Sie solche Gaben elegant und unauffällig wieder loswerden.
Familie überreicht Geschenke

Die Bescherung zu Weihnachten könnte schön und besinnlich sein, wenn da nicht die Krux mit ungeliebten oder unnützen Geschenken wäre: Falsche Größe, falsches Gerät, falsche Farbe, hat man schon, braucht man nicht. Es gibt genügend Gründe, warum ein Technik-Präsent nicht so ankommt, wie man es erhofft hat. Zum Wegwerfen ist es aber häufig zu schade. Was also tun?

Die natürlichste Reaktion wäre, das Geschenk an den Schenkenden zurückzugeben, meint Jochen Fuchs von der Fachzeitschrift «t3n». So kann dieser es umtauschen oder sein Geld zurückbekommen.

Einen Anspruch oder Recht darauf gebe es im Handel allerdings nicht, erklärt Philip Heldt. «Man ist hier auf den guten Willen angewiesen», weiß der Experte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ein Umtauschrecht bestehe gesetzlich nur dann, wenn die Ware fehlerhaft sei, erläutert Rainer Schuldt von der «Computer Bild».

Umtauschen bis Mitte oder Ende Januar

Im Onlinehandel dagegen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die meisten großen Internethändler verlängern den Experten zufolge über Weihnachten freiwillig ihre Rückgabe- oder Umtauschfristen, etwa bis Mitte oder Ende Januar.

Geschenk im Schnee
Geben ist seliger denn nehmen, aber nehmen und es nicht wollen, ist auch nicht schön. (Foto: Shutterstock)

Allerdings gibt es bei der Rückgabe Regeln. Viele Händler – auch Onlineshops – nehmen keine Ware zurück, die aus hygienischen Gründen nicht mehr wiederverkauft werden kann, etwa Rasierer oder Epilierer. Schuldt rät: «Wer solche Geschenke erhält und sofort merkt, dass sie nicht gefallen, sollte sie nicht aus der Verpackung nehmen, sondern versiegelt lassen». Das gilt auch für CDs, DVDs oder Blu-rays.

Ankaufsdienste oder Kleinanzeigen

Wer gleich klarmacht, dass einem ein Präsent nicht gefällt, läuft allerdings Gefahr, den anderen zu kränken – und sorgt damit ungewollt für angespannte Stimmung unterm Weihnachtsbaum.

«Ein Geschenk zurückzugeben oder den Beleg einzufordern, kann natürlich peinlich und unangenehm sein», gibt Jochen Fuchs zu. Wer sich das sparen will, kann versuchen, das Geschenk auf eigene Faust zu verkaufen, etwa über einen Ankaufdienst wie etwa Asgoodasnew, Buyzoxs, Clevertronic, Rebuy, Smallbug oder Wirkaufens.

Auf den Seiten der Dienste machen Nutzer Angaben zum Gerät und dessen Zustand – und bekommen ein Preisangebot angezeigt. Fuchs nennt die Variante «eine schnelle, bequeme Möglichkeit an Geld zu kommen».

Mann bekommt Weihnachtsgeschenk
Nicht jeder freut sich über sein Geschenk, möchte es aber aus Anstand nicht sagen. (Foto: Shutterstock)

Eine weitere Alternative gibt es für Smartphones: MediaMarkt und Saturn testen an mehreren Standorten bundesweit Automaten für den Handy-Rückkauf. «Man legt sein Handy hinein und bekommt den Preis als Gutschein ausgezahlt», erklärt Lisa Brack vom Portal «Chip.de». Doch Brack ist nicht überzeugt. Man habe die Automaten getestet: «Die Preise sind nicht besonders gut, selbst bei Neuware.»

Mit hochwertigen Geräten nicht auf Flohmärkte

Also ab auf den Flohmarkt? «Gerade für hochwertige Elektronik sind Flohmärkte nicht geeignet», sagt Verbraucherschützer Philip Heldt.

Profitabler ist es laut den Experten, das Gerät etwa über Online-Marktplätze wie Ebay Kleinanzeigen, Quoka oder Shpock zu versilbern. Oder man schaltet eine gedruckte Kleinanzeige in einer Zeitung – oder hängt Zettel an schwarzen Brettern aus.

Darüber hinaus bieten lokale Facebook-Gruppen die Möglichkeit, ungewollte Geschenke anzupreisen. «Bei all diesen Optionen muss man aber etwas Zeit mitbringen und Nerven beweisen, weil sich die Preisverhandlungen hinziehen können», warnt Jochen Fuchs.

Am besten Abholung gegen Barzahlung

Rainer Schuldt appelliert: «Vereinbaren Sie immer Abholung gegen Barzahlung.» Komme ein Versand infrage, rät Lisa Brack, sich nur per Vorkasse bezahlen zu lassen – etwa per Überweisung oder über einen Bezahldienst wie Paypal. Und: «Kleinere Sache verschickt man nur versichert, sonst könnte der Käufer behaupten, es sei nie angekommen», warnt die Expertin.

Weihnachtsgeschenk
Wer seine unliebsamen Weihnachtsgeschenke verkaufen möchte, sollte auf Barzahlung bestehen. (Foto: Shutterstock)

Für die Preiskalkulation ist es sinnvoll, etwa über Preissuchmaschinen oder im Geschäft nachzuprüfen, wie teuer das Geschenk beim Neukauf wohl war.

Dann gilt es, einen vernünftigen Abschlag zu kalkulieren. Hierfür bietet es sich an, auf den Online-Marktplätzen zu schauen, für wie viel Geld vergleichbare Geräte verkauft wurden. Brack rät in diesem Zusammenhang generell, nicht zu lange mit einem Verkauf zu warten: «Die Preise fallen auch bei Neuware schnell.»

Die weihnachtlichste Alternative

Wer ungern online verkauft, kann einfach mal im Freundes- oder Kollegenkreis fragen, ob jemand das Gerät gebrauchen könnte. Und wenn auch das nicht klappt, bleibt einem immer noch die Chance, ungeliebte Artikel beim nächsten Wichteln loszuwerden.

Oder man wählt die weihnachtlichste Alternative – und spendet das nicht gewünschte Geschenk.

(MAG99/dpa)

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