Wie sexy darf es im Büro sein?
- Kurzer Rock und tiefer Ausschnitt: Manche mögen es auch im beruflichen Umfeld gerne etwas körperbetonter – nicht immer zur Freude von Kollegen und Vorgesetzten. Ein Anwalt erklärt, was auf der Arbeit erlaubt ist und was besser zu vermeiden ist.

Beauty, Fashion & Life – setze dein Statement!
Weit aufgeknöpftes Hemd, kurzer Rock, durchsichtige Stoffe – im Winter kann man das vielleicht nicht draußen vorführen, aber sehr wohl im Büro. Doch wie sexy dürfen sich Mitarbeiter kleiden? Und darf der Chef das verbieten?
«Der Arbeitgeber kann Vorgaben hinsichtlich der Arbeitskleidung machen», sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Bei Mitarbeitern mit Kundenkontakt und Außenwirkung dürfe der Chef stärker bestimmen. Er müsse aber stets das Grundrecht des Mitarbeiters auf die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit beachten.
Angestellte ohne Kundenkontakt haben mehr Freiheiten
Wer im Backoffice sitzt, ohne das Unternehmen durch seine Kleidung nach außen zu repräsentieren, dem könne der Chef nicht so einfach verbieten, die enger geschnittene Hose, den kürzeren Rock oder das etwas aufgeknöpfte Hemd zu tragen, erklärt Markowski. Damit komme der Chef nach Einschätzung des Experten vor Gericht nicht durch.
Aber es gibt eine Grenze:
«Wenn es um anzügliche Kleidung geht, gibt es auch das Interesse anderer Mitarbeiter, vielleicht vor Anblicken geschützt zu werden, die man auf der Arbeit nicht unbedingt haben möchte»,
sagt Markowski. Der Arbeitgeber müsse darauf achten, dass der Sex-Appeal der Kleidung seiner Mitarbeiter den gesellschaftlich akzeptablen Rahmen nicht verlasse.
Legitime Vorgaben des Chefs lieber einhalten
Wer sich berechtigten Vorgaben widersetzt, muss mit Konsequenzen rechnen. «Wenn ein Mitarbeiter regelmäßig den vorgegebenen Kleidungsstil verletzt, kann er abgemahnt werden», sagt Markowski. Das könne im Wiederholungsfalle zu einer Kündigung führen.
Eine wichtige Regel gibt es dem Anwalt zufolge bei Unternehmen mit Betriebsrat: Ohne dessen Zustimmung darf der Arbeitgeber keine Kleiderordnung bestimmen.
(MAG99/dpa/tmn)
Wie finden Sie diesen Beitrag?
Beauty, Fashion & Life – setze dein Statement! --- STYLE.MAG99 ist das seit Oktober 2019 neue Onlinemagazin für selbstbewusste Frauen. In unserem VIP-Bereich finden Sie zusätzliche Top-News, Stories und Gewinnspiele. Jetzt Newsletter abonnieren!