Rosenkrieg: Was passiert mit dem gemeinsamen Hund?
- Nicht nur das Sorgerecht für Kinder ist ein Streitthema nach einer Trennung – auch Vierbeiner zählen oft als vollwertige Familienmitglieder. Wer gute Chancen hat, am Ende nicht alleine dazustehen, klärt nun ein Gerichtsurteil.

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Hat nur ein Ehepartner ein Tier nachweisbar angeschafft, so bleibt es auch nach der Trennung bei diesem Partner. Das erklärt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Sie bezieht sich damit auf ein Urteil (Az.: 18 UF 57/19) des Oberlandesgerichts Stuttgart.
Der verhandelte Fall
Im konkreten Fall hatte ein Paar noch vor der Heirat für 450 Euro einen Welpen erworben. Laut Abgabevertrag der Tierhilfe wurde der Mann Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten. Als sich das Ehepaar trennte, blieb die Hündin beim Ehemann. Rund neun Monate danach verlangte die Frau die Herausgabe der Hündin und ein regelmäßiges Umgangsrecht.

Vor Gericht hatte sie am Ende keinen Erfolg. Sie habe nicht nachweisen können, dass sie Eigentümerin oder Miteigentümerin der Hündin sei. Noch dazu stand auf einer Tierarztrechnung, die sie beglichen habe, dass sie die Hündin als «Pflegehund» bezeichnete. Auch dass sie erst neun Monate nach der Trennung erstmals die Herausgabe des Tieres gefordert habe, spreche dagegen, dass sie tatsächlich Miteigentümerin der Hündin sei, so das Gericht.
(MAG99/dpa/tmn)
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