Koffer, Buggy, Fahrrad – was darf alles mit in den Zug?
- Wenn Sie mit der Deutschen Bahn reisen, sind offiziell nur begrenzte Mengen an Gepäck erlaubt. Tatsächlich kontrolliert dies kaum ein Schaffner. Bei größeren Gegenständen sollten Sie trotzdem folgende Tipps beachten.

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Mit dem halben Hausstand in den Zug? Das sollte aus Rücksicht auf Mitreisende vermieden werden. Grundsätzlich können Reisende im Fernverkehr der Deutschen Bahn so viel Gepäck mitnehmen, wie sie selbst transportieren und sicher verstauen können. Das erklärt eine Sprecherin der Deutschen Bahn.
Streng genommen sind laut den Gepäckbestimmungen ein Handgepäckstück und eine sogenannte Traglast – etwa Koffer oder Instrument – erlaubt. Eine Überprüfung der Gepäckzahl durch die Bahn-Mitarbeiter finde ohne triftigen Grund aber nicht statt, erläutert die Sprecherin. Voraussetzung für die Gepäckmitnahme sei immer, dass weder die Sicherheit noch der Komfort der Mitreisenden beeinträchtigt sind.

Ist der Kinderwagen mit dabei, empfiehlt die Bahn ein leicht zusammenklappbares Modell oder einen Buggy. Gerade in den Ferien, vor Feiertagen oder am Wochenende kann es in den Familienbereichen voll werden – dann ist der Platz erst recht begrenzt.
Auch ein Klapprad gilt als Handgepäck
Als Handgepäck darf außerdem ein Klapprad oder ein demontiertes und komplett verpacktes Fahrrad mitgenommen werden, so die Sprecherin. Reisende müssen sicherstellen, dass diese gut verstaut werden können und andere Fahrgäste nicht behindern oder verletzen.

In vielen Fernverkehrszügen können gewöhnliche Fahrräder mit einer Fahrradkarte befördert werden. Bei einem extrem vollen Zug und Platzmangel kann eine Beförderung jedoch abgelehnt werden.
(MAG99/dpa/tmn)
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