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Für ein Foto in den Knast – Myanmar verhaftet Tourist wegen Drohnen-Aufnahmen
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Für ein Foto in den Knast – Myanmar verhaftet Tourist wegen Drohnen-Aufnahmen

  • Sie liefern fantastische Fotos aus der Vogelperspektive, das perfekte Urlaubspanorama mit Strand und Meer. Besonders verzwickt: Die Gesetzeslage hierzu ist nicht überall so liberal wie in Deutschland. Was Sie beim Knipsen in dem südostasiatischen Staat beachten müssen.
Drohne

Wegen Filmaufnahmen mit einer Drohne über Myanmars Hauptstadt Naypyidaw – einer der merkwürdigsten Hauptstädte der Welt – ist ein französischer Tourist verhaftet worden. Der 27 Jahre alte Mann aus Clermont-Ferrand wurde in Untersuchungshaft genommen, weil er die Drohne über das Parlamentsgebäude des südostasiatischen Staates fliegen ließ, wie die französische Botschaft am Montag mitteilte. Wegen ähnlicher Vorwürfe sind bereits drei Journalisten zu jeweils zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Myanmar
Mit Drohnen entstehen traumhafte Bilder von oben. Doch Vorsicht bei offiziellen Gebäuden – im Bild die Shwezigon-Pagode. (Foto: Shutterstock)

Strengstens verboten: Luftaufnahmen von Regierungsgebäuden

Regierungsgebäude
Das Regierungsgebäude von Yangon (ehemals Rangun). (Foto: Shutterstock)

In Myanmar (ehemals: Birma) ist es per Gesetz verboten, Regierungsgebäude aus der Luft zu filmen. Naypyidaw wurde erst 2005 – damals noch zu Zeiten der Militärdiktatur – zur Hauptstadt und zum Sitz der Regierung gemacht. Viele Botschaften sind immer noch in der alten Hauptstadt Rangun. Die neue Hauptstadt ist neben riesigen Bauten für Präsident, Regierung und Parlament auch für enorm breite Straßen bekannt, auf denen nicht allzu viele Autos unterwegs sind.

(MAG99/dpa)

 

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